Angebote der Familienhilfe

Die rechtlichen Grundlagen für die ‘Familienhilfe‘ ergeben sich insbesondere aus §§1 – 10 sowie § 27, 31, 36 und 36a des achten Sozialgesetzbuches – dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Daneben sind die weiteren Bestimmungen des SGB VIII, sowie des SGB I und SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz von Bedeutung.

Als freier Jugend- und Familienhilfe Träger arbeiten wir in den Bereichen der sozialpädagogischen Familienhilfe und dem Erziehungsbeistand. Unsere Leistung wird in Kooperation mit dem Jugendamt erbracht und finanziert. Unsere Unterstützung kommt zum Einsatz, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Unser Ziel ist es, durch intensive Unterstützung und Anleitung die Erziehungskompetenz der Sorgeberechtigten zu stärken und Krisen zu bewältigen. Im Vordergrund steht dabei immer der Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Fie:ri Familienhilfe Pflegefamilie+

Pflegefamilie+

Fie:ri Sozialpädagogische Familienhilfe SPFH

Sozialpädagogische Sozialhilfe (SPFH)

Fie:ri Familienhilfe Erziehungsbeistandschaft EB

Erziehungsbeistandschaft (EB)

Fie:ri Familienhilfe Begleiteter Umgang BU

Begleiteter Umgang (BU)

Fie:ri Familienhilfe

Angebote für Eltern

Gemeinsam Zusammenarbeiten

Infos für das Jugendamt

Sprechen Sie uns an

Sie haben Fragen zu unserem Angebot, oder unserer Arbeitsweise?
Wir antworten gerne.

0173 69 60 158

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